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   VG Augsburg, 31.05.2010 - Au 5 K 10.30008   

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VG Augsburg, 31.05.2010 - Au 5 K 10.30008 (https://dejure.org/2010,70832)
VG Augsburg, Entscheidung vom 31.05.2010 - Au 5 K 10.30008 (https://dejure.org/2010,70832)
VG Augsburg, Entscheidung vom 31. Mai 2010 - Au 5 K 10.30008 (https://dejure.org/2010,70832)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Irak; Asylerstverfahren; Yezide

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 12.07.2001 - 1 C 2.01

    Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernisse; Abschiebestopp wegen allgemeiner

    Auszug aus VG Augsburg, 31.05.2010 - Au 5 K 10.30008
    Folglich bedarf der Kläger keines zusätzlichen Schutzes vor der Durchführung der Abschiebung etwa in verfassungskonformer Auslegung des § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG (BVerwG vom 12.7.2001 NVwZ 2001, 1420 zu § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG a.F.).

    Denn sollte der ihm infolge der genannten Erlasslage zustehende Abschiebungsschutz nach Rechtskraft dieses Urteils entfallen, so könnte er unter Berufung auf eine extreme Gefahrenlage, soweit eine solche dann besteht, jederzeit ein Wiederaufgreifen des Verfahrens vor dem Bundesamt verlangen (vgl. BVerwG vom 12.7.2001 a.a.O.).

    Bis zu einer Entscheidung des Bundesamts über einen solchen Wiederaufgreifensantrag darf die Abschiebung nur vollzogen werden, wenn der Kläger zuvor Gelegenheit zur Inanspruchnahme verwaltungsgerichtlichen (Eil-)Rechtsschutzes gegeben worden ist (vgl. BVerwG vom 16.11.1999 Az. 9 C 4.99; vom 12.7.2001 Az. 1 C 2/01).

  • BVerwG, 24.06.2008 - 10 C 43.07

    Abschiebungsschutz wegen innerstaatlichen bewaffneten Konflikts (Irak);

    Auszug aus VG Augsburg, 31.05.2010 - Au 5 K 10.30008
    Verfassungsrechtlich komme es nämlich mit Rücksicht auf Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 2 GG nur auf den Schutz vor Abschiebung in eine unmittelbar drohende extreme Gefahrensituation an, nicht aber auf Folgewirkungen im Hinblick auf eine Verfestigung des Aufenthaltsrechts wie etwa einen Anspruch auf eine Aufenthaltsgenehmigung (BVerwG vom 24.6.2008 Az. 10 C 43.07 m.w.N.).
  • BVerwG, 16.11.1999 - 9 C 4.99

    Nordirak, Abschiebungsschutz, inländische Fluchtalternative, Erreichbarkeit,

    Auszug aus VG Augsburg, 31.05.2010 - Au 5 K 10.30008
    Bis zu einer Entscheidung des Bundesamts über einen solchen Wiederaufgreifensantrag darf die Abschiebung nur vollzogen werden, wenn der Kläger zuvor Gelegenheit zur Inanspruchnahme verwaltungsgerichtlichen (Eil-)Rechtsschutzes gegeben worden ist (vgl. BVerwG vom 16.11.1999 Az. 9 C 4.99; vom 12.7.2001 Az. 1 C 2/01).
  • BVerwG, 08.12.1998 - 9 C 4.98

    Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernis; schlechte wirtschaftliche Lage;

    Auszug aus VG Augsburg, 31.05.2010 - Au 5 K 10.30008
    Damit in einem solchen Fall der Ausländer nicht "sehenden Auges dem sicheren Tod oder schwersten Verletzungen ausgeliefert würde", wären - auch - die Verwaltungsgerichte verpflichtet, ungeachtet der Sperrwirkung des § 60 Abs. 7 Satz 3 AufenthG, dem Ausländer Abschiebungsschutz nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG zu gewähren (BVerwG vom 8.12.1998 Az. 9 C 4.98 zu § 53 Abs. 6 AuslG a. F.).
  • OVG Sachsen, 30.03.2005 - A 4 B 9/05

    Grundsätzliche Bedeutung, Berufungszulassungsantrag, Zuwanderungsgesetz,

    Auszug aus VG Augsburg, 31.05.2010 - Au 5 K 10.30008
    Denn die zur Vermeidung verfassungswidriger Verhältnisse gebotene Überwindung der Sperrwirkung des § 60 Abs. 7 Satz 3 AufenthG knüpft nicht an die Gründe an, aufgrund derer ein Erlass erforderlich ist, sondern an die von ihm ausgehende Schutzwirkung (vgl. OVG LSA vom 30.3.2005 Az. 4 B 9/05.A).
  • BVerfG, 23.01.1991 - 2 BvR 902/85

    Jeziden

    Auszug aus VG Augsburg, 31.05.2010 - Au 5 K 10.30008
    Eine Gruppenverfolgung setzt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts voraus, dass jedes Mitglied der Gruppe im Verfolgerstaat eigener Verfolgung jederzeit gewärtig sein muss; die eigene bisherige Verschonung von ausgrenzenden Rechtsgutbeeinträchtigungen muss als eher zufällig anzusehen sein (vgl. BVerfG vom 23.1.1991 Az. 2 BvR 902/85).
  • BVerwG, 21.04.2009 - 10 C 11.08

    Flüchtlingsanerkennung; Gruppenverfolgung; Verfolgungsdichte;

    Auszug aus VG Augsburg, 31.05.2010 - Au 5 K 10.30008
    Das Konzept der Gruppenverfolgung stellt der Sache nach eine Beweiserleichterung für den Asylsuchenden dar und steht insoweit mit den Grundgedanken sowohl der Genfer Flüchtlingskonvention als auch der Qualifikationsrichtlinie im Einklang (BVerwG vom 21.4.2009 Az. 10 C 11/08).
  • BVerwG, 12.11.1985 - 9 C 27.85

    Feststellung des asylerheblichen Sachverhalts - Überzeugungsmaßstab -

    Auszug aus VG Augsburg, 31.05.2010 - Au 5 K 10.30008
    Bei erheblichen Widersprüchen oder Steigerungen im Sachvortrag kann dem Kläger nur bei einer überzeugenden Auflösung der Unstimmigkeiten geglaubt werden (BVerwG vom 12.11.1985 Az. 9 C 27/85; vom 20.8.1974 Az. 1 B 15.74).
  • BVerwG, 20.08.1974 - I B 15.74

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die

    Auszug aus VG Augsburg, 31.05.2010 - Au 5 K 10.30008
    Bei erheblichen Widersprüchen oder Steigerungen im Sachvortrag kann dem Kläger nur bei einer überzeugenden Auflösung der Unstimmigkeiten geglaubt werden (BVerwG vom 12.11.1985 Az. 9 C 27/85; vom 20.8.1974 Az. 1 B 15.74).
  • OVG Saarland, 29.09.2006 - 3 R 6/06

    Zum Widerruf einer Flüchtlingsanerkennung für den Irak

    Auszug aus VG Augsburg, 31.05.2010 - Au 5 K 10.30008
    In diesem Fall kann es im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht mehr als Zufall angesehen werden, dass ein einzelnes Mitglied der Volksgruppe unverletzt überlebt (vgl. OVG Saarl vom 29.9.2006 Az. 3 R 6/06).
  • VG Ansbach, 04.02.2010 - AN 14 K 09.30354

    Asylverfahren, Flüchtlingsanerkennung, Abschiebungsverbot, Irak, Yeziden,

  • VG München, 25.11.2009 - M 16 K 09.50336

    Irak; Asylerstverfahren; Yezide

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